Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen unseren Angeboten, Lieferungen, Verkäufen und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende AGB's der Vertragspartner und Kunden der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH sind nur wirksam, wenn sie von der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mit der Abgabe eines Auftrages, spätestens jedoch mit der Lieferung oder Leistung durch Bernkopf-Nähmaschinen GmbH werden diese AGB durch den Vertragspartner oder Kunden anerkannt. Sollte eine Klausel unwirksam im Sinne der §§ 307 ff. BGB sein, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Verbindliche Angebote der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH bedürfen der Schriftform.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Vertragsangebotes durch Bernkopf-Nähmaschinen GmbH zustande. Die vom Vertragspartner und Kunden aufgegebenen Bestellungen, auch die per Telefon, Fax oder Email sind bindend. Bei Bestellungen via Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Der Vertragspartner und Kunde ist an das darin liegende Vertragsangebot 14 Tage gebunden. Innerhalb dieser Zeit ist Bernkopf-Nähmaschinen GmbH berechtigt, dieses durch Zusendung einer Bestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen einer Bestätigung gleich.
2.3 Die in Prospekten oder ähnlichen Medien einschließlich des Internets enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH gemachten produktbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit von Produkten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, soweit sie für den Vertragspartner und Kunden nicht unzumutbar sind.
2.4 Sollte die bestellte Ware nicht mehr verfügbar sein, ist Bernkopf-Nähmaschinen GmbH berechtigt, eine in Qualität und Leistung gleichwertige andere Leistung zu erbringen. Sollte dies nicht möglich sein, so unterrichtet Bernkopf-Nähmaschinen GmbH den Vertragspartner davon, dass die Leistung nicht erbracht werden kann. Evtl. erbrachte Leistungen des Kunden werden dann umgehend zurückerstattet.
2.5 Liefertermine werden grundsätzlich unverbindlich vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Bernkopf-Nähmaschinen GmbH oder dem Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe ohne Beteiligung der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH, Sabotage, Rohstoffmangel. Hierdurch ist Bernkopf-Nähmaschinen GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Umstände oder Hindernisse hinauszuschieben. Wird dadurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Vertragspartner oder Kunde nach einer schriftlich gesetzten Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen.
3. Preise
3.1 Alle mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Preise die in Auktionen erzieht werden sind für Bernkopf-Nähmaschinen GmbH sowie für den Kunden verbindlich. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, zuzüglich Porto und Verpackung. Es kommen die am Tage des Kaufes gültigen Preise zur Anrechnung.
3.2 Mehrkosten, die durch eine vom Vertragspartner oder Kunden bestimmte Versandart entstehen, gehen zu dessen Lasten.
3.3 Versandkosten betragen bei Vorkasse und Postversand den in der Auktion jeweils angegebenen Betrag. Nachverhandlungen sind nicht möglich.
4. Zahlung
4.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Rechnungen sind für uns in verlustfreier Weise zu zahlen. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
4.2 Bei Zahlungsverzug ist Bernkopf-Nähmaschinen GmbH berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Hierfür anfallende Kosten sind von dem Vertragspartner oder Kunden zu übernehmen.
5. Abnahme und Gefahrübergang
5.1 Der Vertragspartner oder Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen seit Empfang der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH anzuzeigen. Transportschäden sind dem Transporteur unverzüglich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377,378 HGB bleiben hiervon unberührt.
5.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner oder Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme, soweit diese dem Vertragspartner oder Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Bernkopf-Nähmaschinen GmbH zumutbar sind.
5.3 Kommt der Vertragspartner oder Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Bernkopf-Nähmaschinen GmbH berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner oder Kunden über, indem er sich in Annahmeverzug befindet.
5.4 Bei vereinbarten Versendungsverkauf geht die Gefahr auf den Vertragspartner oder Kunden über, sobald Bernkopf-Nähmaschinen GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Landau, Juni 2010







